Ratzia® Pellets Pelletköder – Mäuse -& Rattenköder
Mit unserem auslegefertigen Ratzia® Pellets Pelletköder bekämpfen Sie Wanderratten und Hausmäusen im Innen- und Außenbereich von Gebäuden. Um eine versehentliche Aufnahme des Rattenköders von Menschen und Haustieren zu verhindern, enthält das Produkt den Bitterstoff Bitrex.
Im Überblick:
- Mit dem Bitterstoff Bitrex!
- Auslegefertiger Pelletköder
- Nur für Profi-Anwender mit Sachkundenachweis!
- Zum wirksamen bekämpfen von Wanderraten und Hausmäusen.
- Eine einmalige Aufnahme des Giftköders durch die Nager reicht aus.
- Nach dem Auffressen des Rattenköders sterben die Schadnager nach ca. 3 bis 14 Tagen an den inneren Blutungen.
Anwendung von Ratzia® Pellets:
- Lesen Sie vor der Anwendung die Gebrauchsanweisung des Produktes.
- Aufwandmenge bei Wanderratten: Geben Sie maximal 200 Gramm des Rattenköders in eine Köderstation. Stellen Sie mehrere Köderboxen im Abstand von 5 bis 10 Metern auf.
- Aufwandmenge bei Hausmäusen: Geben Sie 20 bis 50 Gramm des Mäuseköders in eine Köderstation. Stellen Sie mehrere Köderboxen im Abstand von 2 bis 3 Metern auf.
✔️Meinhof-Tipp
Bei uns finden Sie auch Köderstationen für Mäuse- und Rattenköder und Schlagfallen.
Wirkstoff:
0,05 g/kg Brodifacoum mit Bitterstoff
Hinweis:
Biozidprodukte vorsichtig verwenden. Vor Gebrauch stets Etikett und Produktinformationen lesen.
ANWENDUNG ÖSTERREICH: AT/2015/Z/00222/14
Bei der Verwendung dieses Rodentizids sind die dafür geltenden gesetzlichen Bestimmungen einzuhalten. Verwendung durch berufsmäßige Verwender sowie konzessionierte Schädlingsbekämpfer zum Schutz der öffentlichen Gesundheit sowie gelagerter Produkte (Vorräte, Lebensmittel) und Materialien (z.B. Baudenkmäler, technische Objekte).
Berufsmäßige Verwender ohne Konzession dürfen nur manipulationssichere Köderstationen mit der Aufschrift „Achtung, Rodentizid!“ (bereits befüllt oder nachfüllbar) verwenden.
VERWENDUNG IN ÖFFENTLICHEN BEREICHEN (nur durch berufsmäßige Verwender). Konzessionierte Schädlingsbekämpfer dürfen den Köder auch in anderen verdeckten Köderstationen auslegen.
ANWENDUNG DEUTSCHLAND: DE-2013-A-14-00019
Für sachkundige Verwender [Sachkunde gemäß Anh. I Nr. 3 GefStoffV, PflSchSachkV, §4TierSchG (ab 01.07.14 nur in Verbindung mit besonderer Sachkenntnis, zertifiziert), oder mit besonderer Sachkenntnis (zertifiziert) durch den Besuch eines Lehrgangs mit folgenden Inhalten: Verhalten/Biologie von Nagern, Rechtsgrundlagen der Bekämpfung von Ratten/Mäusen, Bekämpfung von Nagetieren (Gute fachliche Anwendung von Fraßködern bei der Nagetierbekämpfung), Wirkungsweise von Rodentiziden (speziell Antikoagulanzien), Gefahren/Risiken bei Verwendung von Rodentiziden für Mensch/Umwelt und Techniken zur Risikominderung, Anwendungstechniken/ Vorgehensweise und
Dokumentation] für den hygienebedingten Vorratsschutz, Lebensmittel-, Gesundheits-, Materialschutz und Tierhygiene. Nur in Bereichen, wie z.B. geschlossene Kabeltrassen oder
Rohrleitungen, Unterbauten von z.B. Elektroschaltschränken, Hochspannungsschränken, Hohlräumen in Wänden und Wandverkleidungen, die für Kinder und Nicht-Zielorganismen nicht zugänglich sind, ist eine verdeckte Köderauslegung ohne Köderstationen für sachkundige Verwender in Deutschland zulässig.
Gefahrenhinweis:
H360D Kann das Kind im Mutterleib schädigen, H373 Kann die Organe schädigen bei längerer oder wiederholter Exposition
Lieferumfang:
1 Eimer Ratzia® Pellets Pelletköder, 1 kg