Kontrollstelle und Kennzeichnung
Der Biolandbau ist europaweit reglementiert. Die gesetzliche Grundlage besagt, dass Futtermittel, die einen Bio-Hinweis tragen,
auch tatsächlich entsprechend der Richtlinien für die biologische Landwirtschaft erzeugt werden müssen. Kontrollierte Bioprodukte
werden zertifiziert und sind speziell gekennzeichnet. Zwingend vorgeschrieben ist die Kennzeichnung des Bio-Produkts mit der
Code-Nummer jener Bio-Kontrollstelle, die das Produkt zertifiziert hat. Der Code wurde EU-weit vereinheitlicht.
Die Code-Nummer lautet für die ABG AT-BIO-301
- AT
- steht für Österreich.
- 301
- bezeichnet die Kontrollstelle, in unserem Fall die Bio-Kontrollstelle Austria Bio Garantie.
- 3
- bezeichnet den Standort der Kontrollstelle in Österreich, also Niederösterreich.
- 01
- ist die Registrierungsnummer der anerkannten Kontrollstelle.
Bezeichnung
Statt „biologisch“ wird auch „ökologisch“ verwendet. Diese Bezeichnung ist vor allem in Deutschland üblich.
Bezeichnungen wie „naturnah“, „naturrein“, „vollwert“, „aus kontrolliertem Anbau“, „aus der Region“ oder Ähnliches weisen nicht auf Bioprodukte hin.