Wie viel Stallfläche, Sitzstange, Nest- und Fressplatz brauchen Hühner? Diese österreichische Übersicht macht wichtige Planungsgrößen verständlich und führt direkt zu den maßgeblichen Quellen.
01Stallmaß-Rechner für Legehennen
Der Rechner bildet ausgewählte Werte aus Anlage 6 der österreichischen 1. Tierhaltungsverordnung vereinfacht ab. Sonderfälle, BIO-, Förder- und Bewilligungsvorgaben sind nicht eingerechnet.
Mit wenigen Angaben zum Richtwert
Unverbindliche Orientierung für Legehennen in Alternativhaltung.
Aufgerundete Orientierungswerte. Mehrere Öffnungen, Verteilung, Erreichbarkeit, Genehmigungen sowie betriebliche Besonderheiten sind zusätzlich zu prüfen.
02Was zählt als nutzbare Stallfläche?
Nutzbar ist nicht automatisch jede gebaute Fläche. Eine anrechenbare Fläche muss mindestens 30 cm breit, mindestens 45 cm hoch, höchstens 14 % geneigt und uneingeschränkt begehbar sein. Nestflächen, ein Außenscharrraum und Flächen mit regelmäßigem Kotdurchfall von oben zählen nicht dazu.
| System | Maximaler Besatz | Voraussetzung |
|---|---|---|
| Eine nutzbare Ebene | 7 Tiere/m² | Basiswert ohne anrechenbaren Zusatz |
| Eine Ebene mit erhöhten Sitzstangen | 7,5 Tiere/m² | Mindestens 7 cm je Tier, mindestens 35 cm über einer darunterliegenden nutzbaren Fläche |
| Eine Ebene mit einem Zusatz | 8 Tiere/m² | Qualifiziert erhöhte Fütterung oder anrechenbarer Außenscharrraum |
| Eine Ebene mit beiden Zusätzen | 9 Tiere/m² | Erhöhte Fütterung und Außenscharrraum gemeinsam |
| Mehrere nutzbare Ebenen | 9 Tiere/m² | Maximal vier Ebenen inklusive Boden, mindestens 45 cm Abstand, kein Kotfall auf tiefere Ebenen |
Wichtig für 8 oder 9 Tiere/m²
Die Fütterung muss mindestens 35 cm erhöht sein; bei Trog/Band mindestens zur Hälfte, bei Rund- oder Kombifütterung mindestens zu zwei Dritteln. Der Außenscharrraum muss mindestens ein Drittel der nutzbaren Fläche umfassen und während des Lichttages frei zugänglich sein.
03Nester, Sitzstangen, Futter und Tränke
| Einrichtung | Mindestmaß | Beispiel 50 Tiere |
|---|---|---|
| Sitzstangen | 20 cm/Tier | 10,0 m |
| Einzelnest | 1 Nest/7 Tiere | 8 Nester |
| Gruppennest | 1 m²/120 Tiere | 0,42 m² |
| Fressplatz Trog/Band | 10 cm/Tier | 5,0 m |
| Futterrinne Rundautomat | 4 cm/Tier | 2,0 m |
| Tränkrinnenseite | 2,5 cm/Tier | 1,25 m |
| Tränkrinne Rundtränke | 1,5 cm/Tier | 0,75 m |
| Trinknippel/-napf | 1/10 Tiere | 5 Stück |
Bei Nippeltränken oder Trinknäpfen müssen für jede Gruppe mindestens zwei Einrichtungen in Reichweite sein. Futter- und Tränkeanlagen sind so zu verteilen, dass alle Tiere ungehinderten Zugang haben.
04Licht, Lüftung, Stallklima und Lärm
Hier ist die Trennung entscheidend: Die 1. Tierhaltungsverordnung und das Tierschutzgesetz enthalten Pflichtvorgaben. BIO AUSTRIA setzt teilweise strengere Regeln. Die Zahlen aus dem amtlichen Geflügel-Handbuch sind ausdrücklich fachliche Empfehlungen und keine zusätzlichen gesetzlichen Grenzwerte.
| Bereich | Vorgabe | Einordnung |
|---|---|---|
| Lichtphase | Mindestens 20 Lux im Tierbereich | Gesetz1. THVO, Anlage 6 |
| Dunkelphase | Mindestens 6 Stunden ununterbrochen; höchstens 5 Lux. Ausnahme: Kükenaufzucht in den ersten 48 Stunden. | Gesetz1. THVO, Anlage 6 |
| Lichtwechsel | Gleitende oder gestaffelte Übergänge; bei ausschließlich natürlichem Licht gleichmäßige Lichtverteilung. | Gesetz1. THVO, Anlage 6 |
| BIO-Nachtruhe | Mindestens 8 Stunden ununterbrochen ohne Kunstlicht; flimmerfreie Lichtquellen. Fensterfläche von mindestens 3 % der Mindestbodenfläche wird empfohlen. | BIOBIO AUSTRIA |
| Lüftung | Natürliche oder mechanische Lüftung, dauernder ausreichender Luftwechsel ohne schädliche Zugluft. Bei Masthühnern Überhitzung vermeiden und überschüssige Feuchtigkeit abführen. | Gesetz1. THVO, Anlage 6 |
| Luftqualität | Luftzirkulation, Staub, Temperatur, relative Luftfeuchtigkeit und Gaskonzentration müssen für die Tiere unschädlich bleiben. | Gesetz§ 18 TSchG |
| Technischer Ausfall | Wenn das Tierwohl von der Lüftungsanlage abhängt: geeignete Ersatzvorrichtung, Ausfallalarm und regelmäßige Alarmprüfung. | Gesetz§ 18 TSchG |
| Lärm | So gering wie möglich; dauernden oder plötzlichen Lärm vermeiden und Maschinen entsprechend auslegen, warten und betreiben. | Gesetz1. THVO, Anlage 6 |
Amtliche Empfehlungen zur Stallklima-Kontrolle
Stallklima messen, nicht nur riechen
Das amtliche Handbuch nennt als weitere Empfehlungen höchstens 0,5 m/s Luftgeschwindigkeit im Winter und 1,5 m/s im Sommer. Temperaturvorgaben sind alters-, tier- und managementabhängig; deshalb wird hier bewusst keine pauschale Solltemperatur angegeben. Kondenswasser, Schimmel, stechender Ammoniakgeruch, staubige Luft oder gemiedene Zugluftbereiche sind Warnzeichen und ersetzen keine fachgerechte Messung.
05Einstreu, Außenscharrraum und Auslauföffnungen
Für den Einstreubereich gilt der größere Wert aus 250 cm² je Tier und einem Drittel der Stallbodenfläche.
| Weg der Tiere | Erforderliche Öffnungen | Einordnung |
|---|---|---|
| Legehennen direkt ins Freie | Mehrere Öffnungen, über die gesamte Gebäudelänge verteilt; jede mindestens 40 cm breit und 35 cm hoch; insgesamt mindestens 200 cm Breite je 1.000 Tiere. | Gesetz1. THVO |
| Stall oder Außenscharrraum/K2 in den BIO-Grünauslauf | 4 m Gesamtbreite je 100 m² nutzbarer Stallfläche. | BIOBIO AUSTRIA |
| Stallinnenbereich in Außenscharrraum/K2 | Mindestens 2 m Gesamtbreite je 100 m² nutzbarer Stallfläche. | BIOBIO AUSTRIA |
| Einzelne BIO-Ausflugklappe | Für Legehennen, Junghennen, Bruderhähne und Masthühner mindestens 40 cm breit und 35 cm hoch; gut zugänglich, bei Höhenversatz mit Rampe. | BIOBIO AUSTRIA |
Die Berechnungsbasen dürfen nicht vermischt werden: Die 1. THVO nennt für Legehennen eine Gesamtbreite je Tierzahl, BIO AUSTRIA zusätzlich eine Gesamtbreite je nutzbarer Stallfläche. Für eine Biodiversitätsweide und weitere besondere Systeme gelten eigene Bedingungen; sie bleiben außerhalb des Rechners.
06Junghennen: Alter und System beachten
Für Junghennen gelten andere Besatzwerte als für legereife Tiere. Die folgenden Werte beziehen sich auf die Alternativhaltung:
| System | Über 6 bis 10 Wochen | Über 10 Wochen bis Legereife |
|---|---|---|
| Eine nutzbare Ebene | 24 Tiere/m² | 12 Tiere/m² |
| Eine Ebene + erhöhte Sitzstangen | 28 Tiere/m² | 14 Tiere/m² |
| Mehrere nutzbare Ebenen | 36 Tiere/m² | 18 Tiere/m² |
| Mehrere Ebenen + erhöhte Sitzstangen | 40 Tiere/m² | 20 Tiere/m² |
Erhöhte Sitzstangen müssen mindestens 7 cm je Tier bieten, von Beginn an vorhanden und zugänglich sein.
07Masthühner: Richtwerte und BIO-Praxis
Die Tabellen der 1. Tierhaltungsverordnung und der aktuellen BIO-AUSTRIA-Produktionsrichtlinien führen die folgenden Futter- und Tränkezahlen ausdrücklich für Masthühner über 750 g an:
| Haltung | Höchstbesatz | Auslauf |
|---|---|---|
| 1. THVO | 30 kg Lebendgewicht/m² | 2 m²/Tier, falls Auslauf gewährt wird |
| BIO AUSTRIA, fester Stall | 21 kg Lebendgewicht/m²; bis Tag 28 zusätzlich max. 35 Tiere/m² | 4 m²/Tier |
| BIO AUSTRIA, beweglicher Stall bis 150 m² | 30 kg Lebendgewicht/m² | 2,5 m²/Tier |
BIO-Praxiswert laut betrieblicher Angabe
In der biologischen Masthühnerhaltung werden die genannten Futter- und Tränkeplätze bereits ab dem Einstallen der Küken eingeplant. Das ist hier als betriebliche BIO-Praxis gekennzeichnet, nicht als allgemein belegte Zahlenvorgabe für konventionelle Küken.
Unabhängig vom Gewicht müssen alle Tiere ungehinderten Zugang zu Futter und Wasser haben. Bei Nippeltränken oder Trinknäpfen sind je Gruppe mindestens zwei Einrichtungen in Reichweite erforderlich.
08Quellenstand und nächste Prüfung
Geprüfter Quellenstand dieser Fassung: 20. Juli 2026. Vor einem konkreten Bauvorhaben ist immer der dann geltende Stand maßgeblich.
RIS – 1. Tierhaltungsverordnung, Anlage 6Primärquelle für den aktuellen österreichischen Rechtsstand RIS – Tierschutzgesetz § 18Bauliche Ausstattung, Licht, Luftqualität sowie Notlüftung und Alarm BIO AUSTRIA – Produktionsrichtlinien November 2025Aktuelle BIO-Vorgaben für Licht, Stallklima und Auslauföffnungen ÖKL-Bauen – Baumaße GeflügelstallFachübersicht und weiterführende Merkblätter Amtliches Handbuch Geflügel – Auflage 5Auslegung, Prüfhinweise und fachliche Stallklima-EmpfehlungenHäufige Fragen
Ist das Ergebnis des Rechners verbindlich?
Nein. Der Rechner ist eine bewusst vereinfachte Orientierung. BIO-, Förder-, Bewilligungs-, Übergangs- und betriebliche Sonderfälle müssen separat geprüft werden.
Warum wird nach der Stallbodenfläche gefragt?
Beim Einstreubereich gilt nicht nur der tierbezogene Wert. Mindestens ein Drittel der tatsächlichen Stallbodenfläche muss ebenfalls berücksichtigt werden; entscheidend ist der größere Wert.
Sind die Stallklima-Zahlen gesetzliche Grenzwerte?
Nein. CO₂, NH₃, Luftfeuchtigkeit, Sommerluftrate und Luftgeschwindigkeit sind auf dieser Seite als Empfehlungen aus dem amtlichen Geflügel-Handbuch gekennzeichnet. Gesetzlich verpflichtend ist, die genannten Klimafaktoren in einem für die Tiere unschädlichen Bereich zu halten.
Gelten die Masthühnerwerte auch für Küken?
Die veröffentlichten Zahlentabellen nennen sie ausdrücklich für Masthühner über 750 g. Die Anwendung ab Einstallung ist auf dieser Seite als betriebliche BIO-Praxis ausgewiesen. Für die konventionelle Kükenphase wird keine eigene unbestätigte Zahlenvorgabe behauptet.
Passend zum Thema
Hühnerstall, Trog und Tränke
Ställe und passendes Zubehör für Fütterung und Wasserversorgung entdecken.


