Wo Bio draufsteht, ist auch Bio drin!
Der Biolandbau ist europaweit reglementiert. Die gesetzliche Grundlage besagt, dass Futtermittel, die einen Bio-Hinweis tragen, auch tatsächlich entsprechend der Richtlinien für die biologische Landwirtschaft erzeugt werden müssen. Nun nützt diese Bestimmung nur dann etwas, wenn die Einhaltung der Richtlinien kontrolliert wird. Zu diesem Zweck gibt es Biokontrollstellen. Kontrollierte Bioprodukte werden zertifiziert und sind speziell gekennzeichnet: Zwingend vorgeschrieben ist die Kennzeichnung des Bio-Produkts mit der Code-Nummer jener Bio-Kontrollstelle, die das Produkt zertifiziert hat. Der Code wurde EU-weit vereinheitlicht.
Die Code-Nummer lautet für die ABG AT-BIO-301
Erklärung der Code-Nummer:
"AT" steht für Österreich
"301" bezeichnet die Kontrollstelle in unserem Fall die Bio Kontrollstelle "Austria Bio Garantie"
"(3)" bezeichnet den Standort der Kontrollstelle in Österreich (3=Niederösterreich)
"(01)" ist die Registrierungsnummer der anerkannten Kontrollstelle
Bezeichnung
Statt „biologisch“ wird auch „ökologisch“ verwendet. Diese Bezeichnung ist vor allem in Deutschland üblich. Bezeichnungen wie „naturnah“, „naturrein“, „vollwert“, „aus kontrolliertem Anbau“, „aus der Region“ oder Ähnliches weisen nicht auf Bioprodukte hin.